Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Vermieter: Unwinged Pictures – Filmemacher Jasper Zevering

Stand:13.04.2022

1. Mietdauer

Die Mietdauer richtet sich nach der gebuchten Leistung. Bei erstmaliger Nutzung gibt es eine Einweisung. Für diese wird nach der Buchung eine Uhrzeit festgelegt. Sollte 60min nach der vereinbarten Uhrzeit der Mieter nicht anwesend sein, wird der volle Preis in Rechnung gestellt, auch wenn eine Nutzung durch die fehlende Einweisung dann nicht mehr möglich ist.

Wird die Mietdauer bzw der gebuchte Zeitraum überschritten, unabhängig von einer schriftlichen oder mündlichen Ankündigung während des Mietzeitraums, wird pro weitere angefangene Stunde 85€ zzgl. Mwst. in Rechnung gestellt. Dies gilt ab der ersten Minute der Überziehung. Eine Überziehung ist auch gegeben, wenn vor dem Mietzeitraum das Studio betreten wird. Hier wird grundsätzlich eine Kulanz von maximal 10 Minuten vor der Buchung gegeben.

2. Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

3. Bezahlung

Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 25% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig, in jedem Fall aber vor Mietbeginn.  Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

4. Rücktritt

Für den allgemeinen Vetragswiderruf schauen sie sich unsere Widerrufsbelehrung an.

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:

• vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 121. Tag vor Mietbeginn keine Entschädigung

• vom 120. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn Höhe der Anzahlung

• vom 60. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises

• vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises

Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle Mietpreis zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann nicht gestellt werden.

5. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (das Studio und das enthaltene Equipment) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Studio und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der Hausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Studios bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

6. Endreinigung

Das Studio ist Besenrein zu hinterlassen, mit sämtlichen Müll in die dafür vorgesehenen Behältnisse befindend. Ausgenommen davon ist wenn der Mieter bei der Buchung eine Endreinigung gebucht hat. Sollte diese nicht gebucht sein und das Studio nicht Besenrein hinterlassen, wird die Endreinigung automatisch hinzugebucht. Die Aktuellen Preise entnehmen sie der Website. Es gilt der Aktuelle Preis zum Zeitpunkt der Buchung. Sollten Verschmutzung weit über die für eine normale Nutzung üblichen Auftreten, wird eine Externe Reinigungsfirma beauftragt und dem Mieter in Rechnung gestellt.

7. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

8. Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung des bereitgestellten Equipments is ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

9. Haftung für Schäden

Schäden und Schadensansprüche aller Art, auch aus Verletzung der Pflichten des Mieters (Punkt 5), werden dem Mieter in Rechnung gestellt.Eine Versicherung wird empfohlen, sollte die Betriebshaftpflicht/Privathaftpflicht des Mieters Schäden an Mietobjekten nicht abdecken.

Abhanden gekommenes oder zerstörtes Equipment sind nach Wahl desVermieters entweder vom Mieter auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem Mieter zum Tagespreis in Rechnung gestellt.

Für den Fall, dass dem Mieter oder Dritten durch Störung oder Ausfall einer  Mietsache Schäden gleich welcher Art entstehen, haftet der Vermieter nur, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters beruht.

10. Untervermietung

Eine Untervermietung an Dritte ist nicht erlaubt.

11. Rauchverbot

Im gesamten Gebäude herrscht Rauchverbot. Auf dem Balkon darf geraucht werden, geascht werden darf ausschließlich in den bereitgestellten Aschenbecher und nicht vom Balkon herunter. Der Mieter ist verantwortlich für die strikte Einhaltung des Rauchverbotes im Studio und der Ab-Asch-regelung.

12. Internet

Das Studio stellt einen Internetzugang mit der jeweils aktuellen Down- und Upload-Geschwindigkeit zur Verfügung. Für Ausfälle des Internets oder Abweichungen in der durchschnittlich angegebenen Geschwindigkeit, die zu einer Beeinträchtigung oder eines Ausfalls eines Livestreams oder sonstiger Internetnutzung führen, wird vonseiten des Studios ausdrücklich keine Haftung übernommen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Studio über keinen zweiten unabhängigen Internetzugang verfügt.

13. Kühlschränke – Speisen/Getränke

Der Inhalt Kühlschränke darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht durch eigene Speisen, Getränke oder Gegenstände ersetzt oder ergänzt werden.

Werden Speisen oder Getränke aus dem Kühlschrank entnommen werden sie in Rechnung gestellt.

Die Abrechnung erfolgt nach verbrauchten Getränken und Speisen. Der Mieter hat das Recht bei beiden Zählungen vorher und nachher anwesend zu sein. Sollte er von diesem Recht gebrauch machen ist dies Schriftlich in angemessener Zeit vor Beginn des Drehs mitzuteilen.

Der Mieter ist verpflichtet trotz Zählung eine Strichliste über die entnommenen Getränke und Speisen zu führen.

Für die Speisen und Getränke selbst übernimmt der Vermieter keine Haftung.

14. Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen

Der Mieter ist zur Einhaltung und zur Sicherstellung aller gesetzlicher Regeln und Vorgaben verantwortlich. Diese Verantwortung betrifft die gesamte Produktion. Insbesondere der Jugendschutz, Nichtraucherschutz, Arbeitssicherheit und Lärmschutz liegen in der Verantwortung des Mieters. Zur Durchsetzung dieser Bestimmungen ist der Mieter für die Dauer der Mietung berechtigt Hausverbote zu verteilen.

15. Stromabrechnung

Die Abrechnung erfolgt nach Wahl des Mieters entweder als Pauschale oder pro einzelne kWh abgerechnet. Die Abrechnungsart kann mit Beginn der Buchung nicht mehr geändert werden. Die Zählung erfolgt dabei nur über den Drehstrom für den Studio-Raum. Für etwaige Nebenverbraucher wird pauschal 1 kWh abgezogen. Für jede volle 24 Stunden zwischen den Ablesungen und und der Nutzung wird zusätzlich 1kWh abgezogen.

16. Cashback

Unter Cashback finden sie weitere Informationen zu Hintergründe zum Cashback. Der Cashback ist ein freiwilliger Rabatt auf ihre nächste online Buchung. Es besteht kein Rechtsanspruch zur Auszahlung in jeglicher Art. Einen Verrechnung mit vorhandenen Rechnungen ist ebenfalls nicht möglich. Der Cashback einer Bestellung kann ausschließlich auf die nächste Bestellung über Filmstudio-unterfranken.de eingelöst werden und gilt nicht für andere Unwinged Pictures Produkte.

 

17. Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Triefenstein Homburg.